"Verstehen können wir das Leben, wenn wir in die Vergangenheit blicken –
aber Leben müssen wir in der Zukunft"
(Zitat Paul Eipper)
Auch Friedhöfe sind im Wandel begriffen - das zeigt sich an neuen Bestattungsarten als auch an den veränderten Lebensbedingungen der Menschen. Jeder Friedhof - öffentlich oder kirchlich - hat seine eigene Satzung. Unser Institut ist mit den unterschiedlichen Ordnungen vertraut und kann Ihnen entsprechend Auskunft geben. Im persönlichen Gespräch beraten wir Sie ganz persönlich auf Grundlage der Möglichkeiten, die auf dem Friedhof Ihrer Wahl oder Ihres Wohnortes zu treffen.
Begräbnis oder Erdbestattung, hier wird der Leichnam in einem Sarg in ein Erdgrab gelegt.
Für Christen war über lange Zeit ausschließlich die Körperbestattung in einem Erdgrab erlaubt.
Schon seit längerem ist auch die Feuerbestattung erlaubt, hier wird die Asche des Verstorbenen in eine Urne gegeben und in einem Erdgrab beigesetzt.
Mittlerweile ist eine deutliche Tendenz der Urnenbestattung erkennbar.
Bei einer Feuerbestattung wird der Sarg des Verstorbenen in einem Krematorium eingeäschert.
Die Asche wird anschließend in einer Urne beigesetzt.
Die Trauerfeier kann vor der Einäscherung mittels einer Aussegnungsfeier gehalten werden, dabei wird der Sarg auf dem Friedhof aufgebahrt. Erst danach kommt der Verstorbene im Sarg zum Krematorium. Die Urne wird danach meist im engsten Familienkreis beigesetzt. Es ist auch möglich, dass hier nochmals eine Verabschiedungsfeier abgehalten wird.
Häufig findet die Trauerfeier oder der Trauergottesdienst mit der Urnenbestattung statt. Hierbei wird die Einäscherung vorher durchgeführt und anschließend die Urne würdevoll gestaltet in der Trauerhalle im Friedhof oder gegebenenfalls in der Kirche aufgebahrt.
Einer Seebestattung geht immer eine Feuerbestattung voraus.
Die Asche wird anschließend in einer wasserlöslichen Seeurne in speziell eingezeichneten Seegebieten dem Wasser übergeben. Dies kann sowohl in Binnenseen als auch in der Nord- oder Ostsee erfolgen.
Weitere Informationen finden Sie unter
Der Naturbestattung geht immer eine Feuerbestattung voraus.
Die Asche wird in einer Urne aus verrottbarem Material der Natur übergeben. In Deutschland gibt es hierfür ausgewiesene Bestattungsplätze wie z.B. Friedwälder.
In regionaler Nähe:
- Heiligenberg,
- Hegau und
- Münsingen.
Auch in der Schweiz gibt es für Deutsche die Möglichkeit der Naturbestattung.
Sprechen Sie uns an - wir beraten Sie gerne in einem persönlichen Gespräch.
Die Beisetzung der Urne findet danach auf einem hierfür festgelegten Gemeinschaftsareal auf einem Friedhof statt.
Das Grabfeld, auf dem die Beisetzung der Urne erfolgt, ist bekannt und wird vom Träger des Friedhofs den Auftraggebern bekannt gegeben, die genaue Stelle wird jedoch nicht genannt.
Auch eine Seebestattung kann anonym durchgeführt werden.
In der Regel ist es nicht möglich, dass Angehörige an der Beisetzung teilnehmen.
Eine anonyme Grabstätte kann die Trauerarbeit erschweren, da sie den Angehörigen keine Anlaufstelle bietet. Häufig wird dies erst bemerkt, wenn die Entscheidung irreversibel ist. Außerdem ist der Friedhof auch ein Kontaktpunkt, an dem Trauernde miteinander ins Gespräch kommen können. Nach einer anonymen Bestattung entfällt der Friedhofsbesuch mangels eines zu pflegenden Grabes.
Lassen Sie sich bitte ausführlich und verbindlich von uns beraten, bevor Sie sich für diese Bestattungsart entscheiden.